Steuern auf Festgeldzinsen: Was Sie wissen müssen
Wenn Sie sich für ein Festgeldkonto entscheiden, ist es wichtig, die steuerlichen Aspekte zu verstehen. Hier erfahren Sie alles Wichtige zur Besteuerung Ihrer Zinserträge aus Festgeldanlagen.
Die Abgeltungssteuer
In Deutschland unterliegen Zinserträge aus Festgeldkonten der Abgeltungssteuer. Diese beträgt 25% auf Ihre Zinseinkünfte, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Bank führt diese Steuer automatisch ab und überweist sie direkt an das Finanzamt.
Der Sparerpauschbetrag
Jeder Steuerpflichtige hat einen jährlichen Sparerpauschbetrag (auch Freibetrag genannt) von 1.000 Euro für Singles und 2.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Bis zu dieser Höhe bleiben Ihre Zinserträge steuerfrei.
Freistellungsauftrag
Um den Sparerpauschbetrag optimal zu nutzen, sollten Sie bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag einreichen. Dadurch wird die Abgeltungssteuer erst ab Überschreitung des Freibetrags erhoben.
Nichtveranlagungsbescheinigung
Wenn Ihr Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, können Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen. Mit dieser wird keine Abgeltungssteuer auf Ihre Zinserträge erhoben.
Günstigerprüfung
Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25%, können Sie in Ihrer Steuererklärung eine Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt wendet dann den für Sie günstigeren Steuersatz an.
Fazit
Beim Festgeld-Vergleich sollten Sie neben den Zinssätzen auch die steuerlichen Aspekte berücksichtigen. Eine kluge Nutzung von Freistellungsaufträgen und die Kenntnis Ihrer steuerlichen Situation können Ihnen helfen, Ihre Erträge aus Festgeldanlagen zu optimieren.